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Steuerbarkeit,Unfallentschädigungszahlungen

Die Mandantin hatte im Alter von 12 Jahren einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Schule, an dem sie unverschuldet geschädigt wurde. Heute ist die Mandantin 38 Jahre alt. Die Versicherung des Schädigers hat im Rahmen eines Vergleichs die Regulierung der materiellen Zukunftsschäden zugesagt. Die Mandantin hat nach Abschluss der Schule versucht regulär ins Berufsleben zu gehen, aber aufgrund der nachgewiesenen Spätfolgen konnte sie nur wenige Jahre im öffentlichen Dienst aktiv arbeiten und ist seither voll arbeitsunfähig. Sie erhält eine BG-Rente, sowie eine Erwerbsunfähigkeitsrente der Deutschen Rentenversicherung DRV. Auf Basis der Berechnung des Gehaltsrechners für den öffentlichen Dienst wird nun jährlich der Verdienstausfall unter Anrechnung der Renten durch Anwälte ermittelt. Auf Basis einer Nettoberechnung der Anwälte wird dieser Betrag jährlich erstattet. Die Mandantin hat noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Frage: Ist diese Verdienstausfallentschädigung einkommensteuerpflichtig? Exkurs: Könnte eventuell das Urteil des Bundesgerichtshofes Urteil vom 26. Mai 2020, IX R 15/19 anwendbar sein?
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