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Scheinselbständigkeit,DRV,Betriebsprüfung

Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt: Eine Mandantin GmbH wurde bei uns bis einschließlich 2022 von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Hier wurde eine freiberufliche Honorarkraft geprüft und wurde weiter als selbständige von der DRV behandelt. Hier wurden auch die Verträge angefordert und geprüft gerade auch für die Honorarkraft. Statusfeststellungsverfahren wurde nicht in die Wege geleitet. Jetzt hatte die Honorarkraft gleichzeitig eine Betriebsprüfung vom FA. Die Prüferin beharrt jetzt darauf, das die Honorarkraft ein scheinselbständiges Verhältnis zu unserer Mandantin (GmbH). Sie will die USt Rückgängig machen und dies jetzt der DRV melden. Unsere Fragen: Auch wenn die DRV die Honorarkraft geprüft hat, kann das Finanzamt im Rahmen der Betriebsprüfung jetzt diese Feststellung angreifen? Kann das FA den Bescheid von der DRV ändern? Wer hat hier die Befugnis? Vielen Dank.
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