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Zeitpunkt Betriebsaufgabe,Betriebsverpachtung,Kauf-/Pachtvertrag,§ 16 EStG

Ich bitte um Ihre Stellungnahme zu folgender Frage: Mein Mandant S ist 52 Jahre alt und betreibt eine Gaststätte. Er ist auch Eigentümer des zugehörigen Betriebsgebäudes. Er plant nun, seine Gaststätte für drei Jahre zu verpachten (Betriebsverpachtung im Ganzen), und der Pächter soll dann in drei Jahren die Gaststätte mit Immobilie erwerben. Um sich rechtlich abzusichern, soll dieses Kaufmodell bereits jetzt notariell beurkundet werden mit einem festen Kaufdatum im Oktober 2026. Angedacht ist durch dieses Modell, dass die Betriebsaufgabe nach Vollendung des 55. LJ meines Mandanten anfallen soll. Meine Frage deshalb, nur um sicherzugehen: Wenn der Kaufvertrag bereits im Jahr 2023 geschlossen wird, allerdings mit Übergang Nutzen und Lasten und Kaufpreiszahlung erst Ende 2026, ist dann die Betriebsaufgabe tatsächlich auch erst im Jahr 2026? Oder ist der bis dahin geschlossene Pachtvertrag schädlich? Ich weiß, dass ein solch verbindlicher Kaufvertrag für die Berechnung der Spekulationsfrist nach § 23 EStG schädlich ist, möchte dies deshalb für die Ermittlung des Zeitpunkts der Betriebsaufgabe rechtssicher abgeklärt haben.
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