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Einkommensteuer,Abweichende Gewinnverteilungsabrede,Steuerliche Anerkennung

An der K-GbR sind Herr K zu 60 % und der Sohn zu 40 % beteiligt. Altersbedingt arbeitet Herr K inzwischen weniger. Deshalb soll eine abweichende Gewinnbeteiligung vereinbart werden. Geplant ist, dass der Sohn 60 % des Gewinns erhält. Fragen: Ist diese abweichende Gewinnbeteiligung steuerrechtlich möglich? Welche Nachweispflichten sind für die Höhe der Gewinnbeteiligung maßgeblich, oder kann diese frei vereinbart werden?
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