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Betriebsveräußerung,Aufdeckung stiller Reserven

Mandant betreibt ein Gewerbe im Rahmen eines Einzelunternehmens. Dieses soll nun verkauft werden. §§ 16, 34 EStG sollen in Anspruch genommen werden. Problem: Das Büro befindet sich in einer Eigentumswohnung, die auch dem Mandanten gehört. Die Eigentumswohnung ist daher Betriebsvermögen. In den vergangenen Jahren wurden Abschreibungen und anteilige Kosten der Immobilie geltend gemacht. Die Eigentumswohnung, in der das Büro liegt, soll aber nicht verkauft werden. Daran scheitert nach meiner Auffassung die Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG, da wesentliches Betriebsvermögen nicht verkauft wird. Überlegung: Mandant zieht vor dem Verkauf mit seinem Büro in eine fremde Immobilie. Die Eigentumswohnung steht dann leer. Somit liegt bei der ETW kein wesentliches Betriebsvermögen mehr vor, sondern nur noch gewillkürtes Betriebsvermögen. Ist der Verkauf dann nach §§ 16, 34 EStG begünstigt und ist die Entnahme der ETW im gleichen Moment ebenfalls steuerlich begünstigt? Wäre es eine Alternative, den Gewerbebetrieb in eine neue GmbH einzubringen und nur die GmbH zu verkaufen?
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