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Imagefilm,Werbekosten,Immaterielle WG,KSK-Pflicht,§ 4 Abs. 4 EStG

Die Firma I GmbH hat bei einer Werbeagentur einen Erklärfilm bzw. Imagefilm in Auftrag gegeben. Ist dieser zwingend zu aktivieren oder können die Aufwendungen auch sofort als Kosten angesetzt werden? Da es sich bei der Werbeagentur um keine Kapitalgesellschaft bzw. GmbH & Co. KG handelt, unterliegen die Aufwendungen so oder so der Künstlersozialkasse!?
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