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Energetische Gebäudesanierung,Unterschiedliche Gebäudenutzung,§ 35c EStG

Fall: Mandant plant die energetische Sanierung des Dachs seines EFH. Die neuesten Vorgaben (BAFA, BEG) seien erfüllt. Der Gesamtbetrag der Sanierungskosten liegt bei über 92.000 €. Die jährliche Höchstfördergrenze soll bei 60.000 € liegen. Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden wäre eine Abschreibung dieser Sanierungskosten angeblich mit 7 % über drei Jahre möglich, danach 6 %. Im Souterrain hat der Mandant noch eine Einliegerwohnung vermietet, ist aber der Meinung, dass die energetische Sanierung des Dachs keine Auswirkung auf die Einliegerwohnung hat. Frage: Wie ist diese Sanierung zu beurteilen? Welche Abschreibungsmöglichkeiten bzw. Verteilungen der Sanierungskosten bestehen? Wie ist die Höchstfördergrenze von 60.000 € zu berücksichtigen?
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