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Häusliches Arbeitszimmer § 4 V Nr. 6c EStG,Kostenabzug ohne Aktivierung als notw. BV

Ein selbständiger Unternehmensberater arbeitet viel aus dem Arbeitszimmer in der eigenen Immobilie. Er will nur die laufenden Kosten (Grundsteuer, Versicherung, Energiekosten etc) geltend machen und keine Abschreibung um zu verhindern, das das Betriebsvermögen wird. Dazu muss man aber noch nachweisen, das das Arbeitszimmer zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird, oder? Wenn es in 2016 schon mal eine BP gegeben hat, die das Thema mit der Immobilie kannte, aber nichts gemacht hat, wäre der mögliche Einlagezeitpunkt dann in 2016 zu den damaligen Wertverhältnissen von 2016 oder würde der historische Wert zum Zeitpunkt der Betriebseröffnung angesetzt werden bei der Bewertung der Einlage.
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