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Erhaltungsaufwand,Herstellungskosten,materielles Wirtschaftsgut

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant (M) hat in der privaten Vermögensverwaltung ein großes Gebäude (Anschaffung 2005, Afa 2% p.a.), dass an gewerbliche Nutzer vermietet wird. Für einen Mieter sollen umfangreiche Umbaumaßen durchgeführt werden - mit einem Gesamtvolumen von ca. € 1.500.000,00. M erwägt, sich mit € 500.000,00 an den Umbaukosten zu beteiligen. Dafür werden nachfolgende Baumaßnahmen durchgeführt: Neuer Estrich, Umsetzen von Wänden, neue Elektrik, Abhängen von Decken und den Einbau einer noch nicht vorhandenen Klimaanlage. Die weiteren Kosten für Sanitär und andere individuelle Baumaßnahmen würde der Mieter tragen (€ 1.000.000,00). Heizung und Fenster werden nicht umgebaut (kein "FESH"). Im Gegenzug wird der Mietvertrag um € 1.500,00 monatlich mit einer Indexmiete erhöht. Meine Fragen: Würden die Kosten iHv. von € 500.000,00 sofort abzugsfähige Werbungskosten darstellen oder sind bei diesem Umfang auch durch die individuellen Umbaumaßnahmen die Kosten auf die Restnutzungsdauer abzuschreiben? Ich bin mir über die aktuelle Rechtsprechung nicht "im Klaren". Und, angenommen der Mieter trägt alle Kosten (sogenannte Mietereinbauten) und erhält von M ein gesichertes Darlehen. Wie lange wären die Umbaumaßnahmen von dem Mieter zu aktivieren? Ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung! Mit freundlichen Grüßen
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