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Häusliches Arbeitszimmer,Aufwendungen,Wohnflächenberechnung,§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

Für die Ermittlung des Prozentsatzes für das häusliche Arbeitszimmer im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche haben wir das Schwimmbad nicht berücksichtigt. Die Kosten der Pflege und der Instandhaltung wurden ebenfalls nicht als Aufwendungen angesetzt. Welche Fläche ist anzusetzen, die Wohnfläche oder Wohnfläche zzgl. Schwimmbad (dann aber mit den Aufwendungen anteilig)? Die Aufwendungen für Gartenpflege im Einfamilienhaus einschließlich des Vorgartens und die Reparatur des Garagentors sind m.E. auch anteilig auf das Arbeitszimmer bezogen abzugsfähig?
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