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Einkommensteuer,Erhaltungsaufwendungen,AHK

Unser Mandant plant, „Altimmobilien“ zu erwerben. Diese werden den Energieausweis H besitzen. Restnutzungsdauer vermutlich 20 Jahre. Diese Immobilien sollen energetisch saniert werden, teilweise handelt es sich dabei um die vom Gesetzgeber verpflichtenden Maßnahmen bzw. den verpflichtenden energetischen Standard. Im ersten Schritt sollen folgende Maßnahmen erfolgen: Fassade, Decke, Heizungsanlage, ggf. neue Fenster. Es handelt sich vornehmlich um Mehrfamilienhäuser. Danach soll in der ein oder anderen Wohnung das Bad saniert werden. Handelt es sich bei den Sanierungskosten um Erhaltungsaufwendungen oder Anschaffungskosten/Herstellungskosten?
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