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Betriebsaufspaltung,Betriebseröffnung,Einlage

Die A hat von ihrem Vater 100 % der Anteile an der X-GmbH geerbt und ein Jahr später im Jahr 2021 von der Mutter das Firmengrundstück der X-GmbH. Bislang gab es also keine Betriebsaufspaltung (Wiesbadener Modell), ab Todesfall der Mutter ist unstrittig eine Betriebsaufspaltung entstanden (dies muss hier nicht geprüft werden). Das Grundstück hatte vor Jahrzehnten historische AK von 100 T€ und einen Zeitwert von 500 T€, die GmbH hat AK von 25 T€ und einen Zeitwert von 100 T€. Fragen: Im Jahr 2021 muss die A für das Besitzunternehmen eine Bilanz erstellen. Mit welchem Wert sind das Grundstück und die GmbH-Anteile in der Eröffnungsbilanz einzulegen? Ist die Einlage erfolgsneutral oder erfolgswirksam? Wenn A plant, das Gebäude und die Anteile an der GmbH in den Jahren 2023/2024 zu verkaufen, würde das ja die Betriebsaufspaltung auflösen, und die stillen Reserven würden aufgedeckt. Wenn man jetzt schon erahnen könnte, dass der Kaufpreis für das Gebäude 600 T€ wäre und für die GmbH 150 T€, würde es Sinn machen, genau diese Werte als Einlagewert zu nehmen, da ja dann der Veräußerungsgewinn entsprechend klein ausfällt oder gar 0 € beträgt?
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