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Aufwandsspende,Übungsleiter,Auslagenersatz (Fahrtkosten),§ 10b EStG

Mandant X hat im Jahr 2022 eine Übungsleitertätigkeit aufgenommen. Die Vergütung hieraus belaufen sich auf 3000€ in dem Jahr. Der Mandant möchte auf die Auszahlung verzichten und dafür vom Verein eine Spendenbescheinigung ausgestellt bekommen. Hinzu kommen auch Fahrtkosten des Mandanten i.H.v. 413,70€, welche vom Verein ebenfalls als Spendenbescheinigung ausgestellt werden soll. Wie ist der Sachverhalt steuerlich zu beurteilen? Sind die erstatteten Fahrtkosten als Einnahme zu erfassen oder müssen lediglich die Einnahmen aus der Vergütung aus der Übungsleitertätigkeit berücksichtigt werden?
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