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Einkommensteuer,AfA,PV-Anlage

Ein produzierender Betrieb baut auf dem Dach eines angemieteten Objekts eine Photovoltaikanlage (existierende Betriebsaufspaltung). Mietverträge sind zeitlich unbegrenzt. Aktuell besteht keine separate vertragliche Regelung zum Bau oder zum Betrieb oder Rückbau der Photovoltaikanlage mit dem Vermieter. Fragen: Wie verhält es sich mit der Abschreibung? Als Betriebsvorrichtung auf die übliche AfA-Laufzeit einer Photovoltaikanlage? Als „Mietereinbau“ nach der Gebäude-AfA? Wäre eine vertragliche Regelung mit Rückbauverpflichtung ratsam und ändert diese etwas an der AfA?
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