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Parkplatzerneuerung,Aufteilung Kosten

Sehr geehrter Damen und Herren, es ergibt sich eine Frage zu nachfolgendem Sachverhalt: Steuerpflichtiger A vermietet umsatzsteuerpflichtig ein Grundstück (u.a. Parkplatz) samt Gebäude an eine B-GmbH. An der B-GmbH ist A nicht beteiligt. Im Jahr 2010 wird von A ein benachbartes Grundstück angeschafft. Auf dem Grundstück befindet sich ein altes leerstehendes Gebäude, welches jedoch objektiv wertlos war. Dieses Gebäude wird von A im Jahr 2020 bzw. 2021 abgerissen. Der bisherig vorhandene Parkplatz, welcher an die B-GmbH vermietet ist, wird zusätzlich im Jahr 2021 mit neuem Pflasterbelag restauriert und auch z.T. um neue Parkplätze aufgrund des angrenzenden, nun leeren Grundstücks ergänzt. Es wird hierüber eine Gesamtrechnung ausgestellt. Wie sind die Abbruchkosten und die Kosten für die Restaurierung sowie der neuen Parkplätze steuerlich zu berücksichtigen? Müssen die Gesamtkosten aufgrund der neuen und bereits bestehenden Parkplätze aufgeteilt werden? Wenn ja, welcher Aufteilungsmaßstab kann hierfür zugrunde gelegt werden? Herzlichen DANK für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Deborah Heienbrock
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