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Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung,Bruchteilsgemeinschaft u. Personenges.,Gewerbeanmeldung

Die Personen C + D sind Eigentümer eines Grundstücks in Form einer Bruchteilsgemeinschaft. Teile des Grundstücks werden an eine personenidentische GmbH & Co. KG vermietet. Das Finanzamt stellte eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung fest. Die Vermietungseinkünfte der Bruchteilsgemeinschaft wurden als gewerbliche Einkünfte qualifiziert. Fragen: 1. Ist es notwendig und üblich, dass eine Bruchteilsgemeinschaft einen Gesellschaftsvertrag abschließt? 2. Muss die Bruchteilsgemeinschaft eine Gewerbeanmeldung vornehmen?
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