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Energiepreispauschale,Rentner,Pensionär,Nebeneinkünfte,§ 112 EStG

Mein Mandant, ein pensionierter Beamter, erhält Versorgungsbezüge und hat im Dezember 2022 die Energiepreispauschale von 300 € erhalten. Hierzu muss in der Einkommensteuererklärung keine weitere Angabe gemacht werden. Nebenbei schreibt mein Mandant immer wieder kleinere Artikel für Fachzeitschriften und hatte daher in Vorjahren geringfügige selbständige Einkünfte (im Jahr 2022 überwiegen die Werbungskosten, und er hat negative Einkünfte von rd. 100 € erzielt). Hat er aus dieser selbständigen Tätigkeit auch einen weiteren Anspruch auf die Energiepreispauschale? Das Einkommensteuerprogramm geht automatisch davon aus. In einem anderen Fall hat ein Rentner nebenbei einen Aushilfsjob und erhält hieraus und aus der Rente jeweils eine Energiepreispauschale.
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