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Abschreibung Gebrauchtfahrzeug,Restnutzungsdauer,§ 7 EStG

Unser Mandant ist ein bilanzierender Einzelunternehmer mit einem Handelsgewerbe (originär gewerbliches Einzelunternehmen). Er hat im Jahr 2021 einen betrieblichen Pkw erworben, der gebraucht war und bereits fünf Jahre alt gewesen ist bei Erwerb. Aufgrund der amtlichen Nutzungsdauer von sechs Jahren bei betrieblichen Pkws wurde im Erwerbsjahr 2021 beim Erfassen im Anlagevermögen eine verbleibende Restnutzungsdauer von einem Jahr hinterlegt und der Pkw auf zwölf Monate abgeschrieben. Alle Nachweise für den Pkw sind erbracht (100 % betriebliche Nutzung etc.). Muss man hier eine längere Nutzungsdauer bei gebrauchten Pkws erfassen, gibt es hierzu Rechtsprechung?
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