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§ 7g EStG,mehrere Betriebe

Unser Mandant ist als Soloselbständiger zum einen als freiberuflicher Berater tätig. Zum anderen betreibt er eine Autovermietung. Er beabsichtigt die Anschaffung eines PKW´S im Anlagevermögen seiner freiberuflichen Beratungstätigkeit, da er dieses für die beruflichen Auswärtstermine nutzen möchte. Geplant ist, bei Bedarf den PKW zeitanteilig der Autovermietung zu vermieten, dass diese den PKW wiederum an ihre Kunden weitervermieten kann. Für die Anschaffung des PKW will der Mandant eine Ansparrücklage in Anspruch nehmen. Frage: Gilt die Voraussetzung nach §7g Abs. 1 S.1 EStG als erfüllt, wenn der Umfang für die eigene betriebliche Nutzung im Rahmen der Beratungstätigkeit und die Vermietung an die ihm gleichermaßen gehörende Autovermietung mit Weiternutzung durch entsprechende Kunden zusammen einen Umfang von mind. 90 v.H. ausmacht? Alle anderen Voraussetzungen gelten als erfüllt.
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