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Einkommensteuer,Steuerbefreiung,Diensthandy

Es wird ein Handy an eine Arbeitnehmerin (Ehefrau des Gesellschafters (100 %)) einer KG überlassen. Diese ist Prokuristin der KG. Die Überlassung des Handys wurde nicht im Arbeitsvertrag vereinbart. Es wird nichts für die Überlassung bezahlt und auch nichts in der Lohnabrechnung versteuert. Alle anderen Arbeitnehmer der KG bekommen 10 € monatlich für die betriebliche Nutzung ihrer privaten Telefone gutgeschrieben. In einer Betriebsprüfung wurde der Sachverhalt aufgegriffen. Der Prüfer möchte nun, dass das Telefon der Prokuristin entnommen wird und die Entnahme versteuert oder eine pauschalierte Besteuerung gem. § 37b EStG vorgenommen wird. Unseres Erachtens wäre die private Telefonnutzung gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei und die Überlassung des Handys, das auch tatsächlich betrieblich genutzt wird, gerechtfertigt. Wie wäre der Sachverhalt Ihrer Meinung nach zu beurteilen?
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