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Einkommensteuer,PV-Anlage,Steuerbefreiung

PV-Anlage über 10 kWh, Antrag auf Liebhaberei mit Steuererklärung 2021 am 23.01.2023 gestellt. Finanzamt lehnt den Antrag ab, da dieser nicht bis zum 31.12.2022 gestellt wurde. Ist das richtig? Finanzamt schreibt dann, dass ab VA 2022 die Einkünfte nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sein dürfen. Ist das richtig?
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