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Belastung,Pflege

Fall: Eine unbeschränkt steuerpflichtige Freiberuflerin wohnt in Berlin und hat einen pflegebedürftigen Vater, der in Hessen wohnt. Durch eine Pflegestufe erhält er neben seiner Rente bereits Pflegegeld, das er für Pflegepersonal ausgibt. Seine Tochter fährt ihn jeden Monat für ca. vier bis zehn Tage besuchen und pflegt ihn und putzt seine Wohnung unentgeltlich. Ihr entstehen dabei Reisekosten, sie verpflegt sich selbst und die Arbeit ist sehr anstrengend. Frage: Kann sie die ihr entstandenen Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33, § 33a, oder § 33b EStG oder in einer anderen Weise in der Einkommensteuererklärung ansetzen?
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