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Fahrtkostenerstattung,§ 3 Nr. 16 EStG,vertragliche Vereinbarung

Unsere Mandantin ist eine GmbH mit 2 Geschäftsführern, die sich keinen Arbeitslohn für Ihre Tätigkeit beziehen. Die Geschäftsführer wollen sich die Fahrtkosten mit dem privaten PKW zwischen Wohnort und Büro der GmbH auszahlen lassen. Fragen: 1) Bedarf es einer gesonderten Vereinbarung? 2) Sind die Fahrten als betriebliche Fahrten für Hin- und Rückweg mit den zulässigen Pauschsätzen weiterbelastbar oder sind die Entfernungskilometer hier maßgebend? 3) Die Auslagen stellen für die GmbH-Geschäftsführer steuerfreie Einkünfte nach §3 Nr. 16 EStG dar?
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