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Gewerblicher Grundstückshandel,Grundstück,Zählobjekt

Im Jahr 2003 wurden zwei Bauplätze gekauft. Im Jahr 2007 wurde ein Umlegungsverfahren durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurden neue Grundstücke (insgesamt ca. 15) geschaffen (Baugebiet), die alle im Eigentum unseres Mandanten A standen. Es wurden zu diesem Zeitpunkt mehr als drei Grundstücke aus dem Umlageverfahren verkauft und der gewerbliche Grundstückshandel erklärt. Die beiden erworbenen Grundstücke aus dem Jahr 2003 standen weiterhin im Eigenturm von A. Im Jahr 2010 wurden weitere zwei Grundstücke aus dem Umlageverfahren verkauft. Mit Kaufvertrag vom 10.01.2014 wurden nochmal weitere zwei Grundstücke aus dem Umlageverfahren verkauft. Nun ist geplant, die zwei Grundstücke, die A im Jahr 2003 gekauft hat, zu veräußern. Handelt es sich hierbei dann um einen gewerblichen Grundstückshandel? Alternative: Die beiden Grundstücke aus dem Jahr 2003 werden erst nach dem 10.01.2024 veräußert. Wie verhält es sich dann?
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