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PV-Anlage einer Ehepartner-GbR,Einnahmen aus Weiterlieferung an Mieter,§ 3 Nr. 72 EStG n.F.

Es geht um die Neuregelung für PV-Anlagen und die Weiterberechnung von Strom an die Mieter. Die Mandantin ist Eigentümerin von zwei Gebäuden, die vermietet sind (insgesamt fünf Mietparteien). Sie ist selber umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin, so dass die PV-Anlage von einer GbR bestehend aus ihr und ihrem Ehemann angeschafft wurde. Bezüglich des Verkaufs von Strom an die Mieter kann deshalb die Kleinunternehmerregelung angewendet werden, weil der Umsatz kleiner als 22.000 € jährlich ist. Wie sieht es dann bei der Einkommensteuer aus, sind die erzielten Erlöse einkommensteuerfrei oder muss hier eine Art Gewinnermittlung gemacht werden?
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