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Einkommensteuer,Betriebsvermögen,Eigentum

Ein Einzelunternehmer nutzt ein privat angeschafftes Auto laut seinen Einzelaufzeichnungen mehr als 50 % für betriebliche Zwecke. Somit wäre das Auto u.E. grundsätzlich notwendiges Betriebsvermögen. Jedoch steht die Lebensgefährtin (nicht verheiratet) alleine im Fahrzeugbrief und ist somit zivilrechtliche Eigentümerin. Die Anschaffungskosten haben jedoch der Einzelunternehmer und die Lebensgefährtin je zur Hälfte getragen. Die laufenden Kosten (Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer) trägt allein der Einzelunternehmer. 1) Ist das Kfz trotzdem als notwendiges Betriebsvermögen einzulegen bzw. darf das Kfz als Betriebsvermögen berücksichtigt werden? 2) Wenn ja, zu welchem Wert muss die Einlage erfolgen? 3) Wenn die Einlage als notwendiges Betriebsvermögen, mangels zivilrechtlichen Eigentums, nicht möglich ist, gibt es eine anderweitige Möglichkeit, das Kfz als Betriebsvermögen zu behandeln? Ist eine anderweitige vertragliche Gestaltung (z.B. eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung) möglich oder z.B., wenn der Einzelunternehmer seiner Lebensgefährtin die andere Hälfte abkauft?
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