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Photovoltaikanlage,Steuerbefreiung (GmbH,GbR),§ 3 Nr. 72 EStG

Unsere Mandantin ist die B-GmbH. Gesellschafter der B-GmbH sind A, B und C. A, B und C sind auch Gesellschafter der B-GbR. Im Betriebsvermögen der B-GbR befinden sich das Betriebsgebäude bzw. Hallen, welche an die B-GmbH vermietet sind. Es ist geplant, auf das Hallendach (im Besitz der B-GbR) ein PV-Anlage zu bauen. Der Strom daraus soll zu 100 % im Betrieb der B-GmbH verbraucht werden. Es soll keine Einspeisung erfolgen. Es sind zwei Varianten im Gespräch: 1. Die Betriebsgebäude bzw. Hallen sind von der B-GbR an die B-GmbH vermietet – aufgrund dessen baut die B-GmbH die PV-Anlage, aktiviert die Kosten als Betriebsvorrichtung in ihrer Bilanz und verbraucht den gesamten Strom selbst. 2. Die PV-Anlage wird von der B-GbR gebaut, und der Strom wird an die B-GmbH verkauft. Fragen: Zu Variante 1: Gilt der neue § 3 Nr. 72 EStG auch für die B-GmbH, d.h., die Erträge bleiben steuerfrei und die Aufwendungen (Abschreibung, Zinsen für die Finanzierung usw.) können gem. § 3c EStG nicht mehr abgezogen werden und durch außerbilanzielle Korrekturen bereinigt werden? Zu Variante 2: Kann die B-GbR den Strom an die B-GmbH verkaufen? Kann der neue § 3 Nr. 72 EStG angewendet werden?
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