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Verluste,Feststellung

Die GmbH hat ab 2016 keine Steuererklärungen mehr abgegeben. Daraufhin wurde für 2016 ein Körperschaftsteuer-Schätzbescheid mit einem Gewinn von 150.000 € und einer Körperschaftsteuerlast von 15 % = 22.500 € erlassen. Im Jahr 2020 wurde der Vorbehalt der Nachprüfung für den Schätzbescheid aufgehoben. Im Jahr 2022 wurden die Steuererklärungen 2016–2021 abgegeben. Für 2016 wurde ein Verlust von –50.000 € berechnet mit einer entsprechenden Körperschaftsteuerlast von 0 €. Das Finanzamt hat keinen neuen Körperschaftsteuerbescheid für 2016 erlassen mit der Begründung, dass der VdN aufgehoben wurde und auch sonst keine Änderungsvorschrift greift. Zusätzlich wurde kein Verlustvortrag zum 31.12.2016 festgestellt. Frage: Ist es, trotz Aufhebung des VdN für den Schätz-Bescheid 2016, möglich, für 2016 den Verlustvortrag von –50.000 € feststellen zu lassen?
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