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Einkommensteuer,§ 6b-Rücklage,Übertragung

Die A & B GbR veräußert ein Grundstück an die A & B GmbH & Co. KG. Um die Besteuerung der stillen Reserven zu verhindern, bilden sie in der GbR eine 6b-Rücklage, die sie in der KG auf die selbe Immobilie wieder auflösen. Zwei Jahre später scheidet B aus der GbR aus. A führt die Geschäfte der GbR als Einzelunternehmer fort. Hat das rückwirkend Auswirkungen auf die 6b-Rücklagenbildung und -auflösung?
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