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Steuerbefreiung Photopholtaikanlage,Personenbezogene Prüfung,§ 3 Nr. 72 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant hat insgesamt 7 PV-Anlagen mit mehr als 100 KWp . Er möchte nunmehr eine Anlage mit Aufdeckung der stillen Reserven an seinen Sohn verkaufen, damit hat er mit 98 KWP, weniger als 100 KWp. In Tz. 22 des BMF-Schreibens vom 17.7.23 wird nunmehr festgehalten, daß diese Übertragung einer Anlag nicht zu Buchwerten geschehen kann. Offen bleibt, ob durch diese Übertragung der Steuerpflichtige nunmehr die Steuerbefreiung für die übrigen Anlagen erhält. Haben Sie diesbezüglich bereits Erfahrungen? Grüße Edwin Hubert
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