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Teilwertabschreibung,Grund und Boden,§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Ein bilanzierender Steuerpflichtiger erwirbt in 01 ein unbebautes Grundstück für 100 €/qm. Durch Grunderwerbsteuer und Notarkosten sowie Entsorgungskosten für Bodenrückstände entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 50 €/qm als Nebenkosten. Das Grundstück wird mit 150 €/qm bilanziert im Betriebsvermögen. Die zuständige Stadt weist in den Bodenrichtwerten für das Grundstück in den Jahren 01–10 einen Bodenrichtwert von 100 €/qm ohne Änderungen aus. Im Jahr 06 verkauft der Steuerpflichtige das Grundstück und das errichtete Gebäude mit dem anteiligen Grund und Boden für 150 €/qm, so wie es in seiner Bilanz bilanziert war, zu 50 % an einen fremden Dritten. Nun stellen sich bilanziell folgende Fragen: Kann durch den Verkauf des Grundstücks der im Kaufvertrag ausgewiesene Grund- und Bodenwert mit 150 €/qm angesetzt werden, oder muss hier der geltende unveränderte Bodenrichtwert bei der Kaufpreisaufteilung mit 100 €/qm angesetzt werden? Wie wird der 50-%-Verkauf in der Bilanz dargestellt? Eigentlich entsteht ja kein Buchgewinn, weil für die gleichen Werte laut Bilanzierung veräußert wird. Könnte im Jahr der Veräußerung 06 eine Teilwertabschreibung auf den Grund und Boden vorgenommen werden auf den Bodenrichtwert der Stadt von 100 €/qm? Wie ist der Veräußerungsvorgang im Jahr 06 richtig steuerlich zu werten?
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