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Erfassung einer Bertiebseinnahme,Forderungsbegründung bei Realisierung

Sachverhalt: A betreibt ein Unternehmen mit Seewasseraquaristik - Anlagenbau (Bilanz und Sollversteuerung bei der USt). Bei einer durchgeführten und noch nicht abgeschlossenen Außenprüfung (Prüfung erfolgte im Jahr 2022/2023) wurde festgestellt, dass eine Rechnung (aus dem Jahr 2019) an den Kunden B in Höhe von 20.000 € zzgl. 19% USt 3.800 € nicht verbucht ist. Die Rechnung wurde jedoch nicht bezahlt, da B die Leistung des A anzweifelt. Die Forderung ist somit erloschen bzw. besteht nicht mehr. Der Prüfer beabsichtigt nun, die Forderung als Einnahme bzw. Umsatz nach zu erfassen. Frage: Kann der Prüfer die Forderung als Einnahme bzw. Umsatz nacherfassen?
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