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Betriebsaufspaltung,Mittelbare Beherrschung,§ 15 EStG

Es wird eine vermögensverwaltende GmbH gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist A. Danach wird eine Dienstleistungs-GmbH gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist die vermögensverwaltende GmbH. Wenn die Dienstleistungs-GmbH nun eine wesentliche Betriebsgrundlage nutzt, welche im Eigentum vom Gesellschafter A der vermögensverwaltenden GmbH steht, kann dann die Problematik einer Betriebsaufspaltung entstehen?
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