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Einkommensteuer,Rückstellung,Überstunden

Ist für einen Fremd-Geschäftsführer einer GmbH eine Überstunden-Rückstellung zu bilden (Handelsbilanz/Steuerbilanz)? Im Geschäftsführervertrag ist keine feste Stundenzahl vereinbart. An bestimmte Arbeitszeiten ist der GF nicht gebunden. Der GF hat seine ganze Arbeitskraft der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Der GF erhält ein Festgehalt und eine Tantieme. Frage: 1) Hat ein Fremd-Geschäftsführer grundsätzlich (unabhängig vom Arbeitsvertag) einen Anspruch auf einen Überstundenausgleich? 2) Dürfen die vermeintlich aufgelaufenen (zumindest im Zeiterfassungssystem erfassten) Überstunden als Rückstellung in der Bilanz berücksichtigt werden, wenn diese rechtlich (auf Grundlage des Arbeitsvertrags) bereits durch das Festgehalt abgegolten sind bzw. es keine bezahlten Überstunden gibt? 3) Dürfen die aufgelaufenen Überstunden als Rückstellung in der Bilanz berücksichtigt werden, wenn diese rechtlich (auf Grundlage des Arbeitsvertrags) noch nicht durch das Festgehalt abgegolten sind? 4) Ist bzgl. der Überstundenrückstellung bei einem Fremd-Geschäftsführer ein Unterschied in der Handelsbilanz und Steuerbilanz zu berücksichtigen?
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