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PVA,JStG 2022,Personengesellschaft,Größe der PV,Infektion,USt,Nullsteuersatz

Wir haben Mandanten (Paar, nicht verheiratet), die zusammen ein Haus (zwei Doppelhaushälften) besitzen. In der einen Hälfte wohnen sie selbst, die zweite wird zu Wohnzwecken vermietet. Für die Ermittlung der Vermietungseinkünfte wird ganz normal eine GuE erstellt und entsprechend werden in der ESt-Erklärung die Einkünfte berücksichtigt. Jetzt planen die Mandanten, eine PV-Anlage (42 kWp) auf dem Dach dieser Immobilie zu errichten. Kann man diese PV-Anlage steuerfrei deklarieren? Könnte man ggf. auch zwei PV-Anlagen mit jeweils 21 kWP installieren, um die ertragsteuerliche Steuerfreiheit zu erreichen, z.B. die PV-Anlage auf die natürlichen Personen aufteilen und diese nicht als GbR erwerben? Die Mandanten haben zusätzlich noch ein anderes Mietshaus, auf dem sie bereits eine PV-Anlage installiert haben. Für die PV-Anlage haben sie eine eigene (personenidentische) GbR gegründet. Führt das Betreiben der PV-Anlage auf dem Dach des Hauses der personenidentischen GbR zu a) einer gewerblichen Infektion, b) Sonderbetriebsvermögen, c) sonstigen Problematiken? Wie ist es grundsätzlich mit dem neuem Umsatzsteuersatz von 0 % für PV-Anlagen: Die PV-Anlage wird im Jahr 2023 für private Zwecke genutzt und erworben mit dem 0-%-Steuersatz. Was passiert, wenn z.B. ein Jahr später sich die Nutzung des Gebäudes ändert und der Besitzer es vollumfänglich betrieblich nutzt? Ergeben sich dadurch nachträgliche Änderungen?
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