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Gem. gen. Ehegattengrundstück,Steuerliche Behandlung

Ein in 2016 erworbenes rund 24.000 qm großes Grundstück gehört Ehegatten je zur Hälfte. Das Grundstück wurde umsatzsteuerlich dem Unternehmensvermögen zugeordnet. Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude das für Wohnzwecke vermietet wird. Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt: Ein weiteres Gebäude ein ehemaliger Rinderstall wurde in den Jahren 2020 bis 2022 ausgebaut bzw. umgebaut. Der Ehemann ist Bauunternehmer (Einzelunternehmer) und hat die Um- und Ausbauarbeiten weitgehend mit Arbeitskräften und Material aus seinem Einzelunternehmen vorgenommen. Das Gebäude wird nach den Um- und Ausbauarbeiten wie folgt genutzt: teils eigenbetrieblich vom Ehemann 67 qm teils fremdbetrieblich 134 qm teils zur Vermietung zu fremden Wohnzwecken 183 qm teils zu eigenen Wohnzwecken 250 qm außerdem gibt es eine Zubehörfläche 277 qm die Zubehörfläche ist wenig ausgebaut (ehemaliger Stall) und wird privat genutzt. Die Anschaffungskosten die auf den Grund und Boden des Grundstücks entfallen betragen rd. 84 TEUR. Die Kosten für den Um- und Ausbau des ehemaligen Rinderstalls betragen rd. 400,0 TEUR. Der Ehemann hat Rechnungen von seinem Einzelunternehmen an die "Ehegattengrundstücksgemeinschaft" geschrieben mit USt-Ausweis. Liegt ggf. ein Innenumsatz vor insoweit es sich um den zivilrechtlichen Anteil des Ehemannes handelt? Fragestellung: Umsatz- und ertragsteuerliche Beurteilung des ehemaligen Rinderstalls insbesondere des eigenbetrieblich genutzten Teils durch den Ehemann. Vermutlich liegt des Anteil über dem Wert von 20.500 EUR; ggf. alternative Betrachtung wenn der Wert unter 20,5 TEUR liegt. Kann des Ehemann vom Einzelunternehmen Rechnungen mit USt-Ausweis an die Ehegattengrundstücksgemeinschaft (Stichwort Bruchteilsgemeinschaft und Unternehmereigenschaft) stellen? Ist es zu empfehlen einen Mietvertrag zwischen der Ehegattengrundstücksgemeinschaft und dem Ehemann zu schließen bezüglich des Vorsteuerabzuges?
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