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§ 19 EStG,§ 3 Nr. 11c EStG,Inflationsausgleichsprämie

Mandant M hat einen Bürogemeinschaft mit H(Kostengemeinschaft i.S.v. H 15.8 (1) [Büro-/Praxisgemeinschaft] EStH, Verlustverteilung je 50%, keine echte Mitunternehmerschaft. M möchte seiner in der Kostengemeinschaft angestellten Ehefrau eine Inflationsausgleichsprämie zukommen lassen, H ist jedoch nicht bereit die Kosten für die vollen 3.000 € zu tragen. Fragen: 1.) Was sind die Folgen, wenn M die Kosten in die Gemeinschaft gesondert einlegt und insoweit der Verlust nur ihm zugerechnet werden soll? Ist bei einer reinen Kostengemeinschaft eine abweichende Verlustabrede zulässig? 2.)M beschäftigt die Ehefrau zudem in seinem eigenen Gewerbebetrieb. Auch dort zahlt er eine Inflationsausgleichsprämie an die Ehefrau (lohnsteuer- und sv-frei). Sehen Sie hier ein Problem im Zusammenhang mit der Kostengemeinschaft?
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