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AfA für denkmalgeschützte Gebäude,§ 7i EStG

A kauft ein Gebäude und führt umfangreiche Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durch, auch solche, die die Voraussetzungen des § 7i EStG für die Denkmalschutz-AfA erfüllen. Vor Beginn der Baumaßnahmen wurden diese bei der Denkmalschutzbehörde angemeldet. Nach Beendigung der Baumaßnahmen müssen nun die Aufwendungen i.S.d. Denkmalschutzes bei der Denkmalschutzbehörde abgerechnet werden, um die Grundlage für die Sonderabschreibung nach § 7i EStG zu bekommen. Folgende Fragen: Variante 1: Die Abrechnung erfolgt durch A. A kann damit die AfA nach § 7i EStG in Anspruch nehmen. Zeitnah verkauft A das Gebäude an B. Kann B die AfA nach § 7i EStG über den verbleibenden Begünstigungszeitraum fortführen, oder geht diese für ihn verloren? Variante 2: A verkauft das Gebäude an B, bevor er die Abrechnung bei der Denkmalschutzbehörde durchführt. Diese will dann B nach Kauf des Gebäudes durchführen. Führt das dazu, dass B die AfA nach § 7i EStG erhält, oder geht diese auch in dem Fall für ihn verloren?
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