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Korrektur,Steuerbescheid

Bei einem geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer AG & Co. KG werden in der Handelsbilanz die Gebäude mit der Gebäude-AfA gem. § 7 (4) EStG abgeschrieben. Zur Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses wird bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung z.T. die AfA gem. § 7i EStG geltend gemacht. Nun wurde in den vergangenen Jahren die AfA falsch berechnet und erklärt. Die Bescheide stehen noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Ist es dennoch möglich, die Korrektur der vergangenen Jahre nun in der Steuererklärung 2020 vorzunehmen?
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