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§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG,§ 4 Abs. 5 EStG,Häusliches Arbeitszimmer

A ist Unternehmer. Er ist zu 100 % beteiligt an der A-GmbH, die als Holding fungiert. Über die Holding ist A mittelbar an zehn weiteren GmbHs beteiligt (mittelbare Beteiligungen zwischen 30 % und 100 %). A bezieht ein Geschäftsführergehalt von 150 T€ im Jahr über die A-GmbH. Bei den anderen GmbHs ist er teilweise als GF bestellt, bezieht aber kein Gehalt. Darüber hinaus hat A insgesamt sieben Vermietungsobjekte (sieben Anlagen V+V; private Vermögensverwaltung). Weitere Einkünfte hat A nicht. A hat ein Privathaus, wo er im Jahr 2021 im Dachgeschoss ein größeres Arbeitszimmer hergestellt hat (ca. 50 qm; Herstellungskosten 100 T€ plus Ausstattung wie Möbel, EDV etc.). A möchte die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Er sitzt zu 70 % in den Büroräumen der Firma und zu 30 % im Homeoffice. Der Firmensitz ist 10 km vom Privathaus entfernt. Frage: Welche Möglichkeiten hat A zur steuerlichen Geltendmachung (ESt 2021 und Zukunft)?
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