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§ 5 Abs.2 ErbStG,Ausgleichsforderung,Ausgleichsanspruch

Mandanten-Ehegatten haben 5 Eigentumswohnungen gemeinsam erworben, die Finanzierung erfolgte überwiegend mit Eigenmittel des Ehemannes. Zur Vermeidung von Schenkungsteuer wird der Wechsel vom gesetzl. Güterstand zur Gütertrennung erwogen. Was ist dabei zu beachten? Insbesondere: 1. Kann zum Ausgleich des Zugewinns Betriebsvermögen/ GmbH-Anteile verwendet werden? Was wären die Konsequenezen? 2. Kann Wohnungseigentum verwendet werden mit weniger als 10Jahre Besitzzeit? 3. Kann ein Teil des Zugewinnausgleichs als Darlehen gewährt werden ? 4. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn nur ein Tel des Zugewinns ausgeglichen wird? 5. Welche Besonderheiten sind bei der Durchführung der Güterstandschaukel grundsätzlich zu beachten?
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