Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 149 Abs. 3 AO,Ermessensspielraum,§ 130 Abs 1 AO

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Beurteilung der folgenden Sachverhalte: Übernahme eines Mandats (GmbH). Die Steuererklärung 2018 (eingereicht am 18.07.2021) wurde stark verspätet beim FA abgegeben. Bescheid KöSt 2018 FA erlässt am 26.07.2023 den Bescheid über KöSt 2018 und setzt neben der KöSt (die noch auf 0,00 € geändert wird, da Verlustrücktrag noch durchzuführen ist, unstreitig und von der Sachbearbeitung im FA bereits eingeräumt) für 24 Monate Verspätungszuschläge fest in Höhe von € 600,00, Zeitraum 08/2019 bis 07/2021. Begründung: Abgabefrist war 31.07.2019 abgelaufen. Der Mandant ist steuerlich durch uns vertreten beim FA. Im Jahr 2020 (Mandatsaufnahme) haben wir dem FA gegenüber mit Vollmacht unsere Bestellung eingereicht. Ist die Festsetzung der Verspätungszuschläge für Monate vor Ablauf des 29.02.2020 (Ende Beraterfrist) korrekt bzw. zulässig? Wir sehen 16 Monate von 03/2020 bis 06/2021 zur Berechnung der VerspZuschläge als konform an. Unsere Auffassung: Mandant ist vertreten, mithin gilt die Beraterfrist gem. § 149 III AO. Es ist aus diesseitiger Sicht UNERHEBLICH, wann dem FA die Vertretung angezeigt wurde. In der Literatur (Tipke/Kruse/Seer, § 149 AO sowie anderen Fachzeitschriften) finden sich auch keine Hinweise darauf, dass die verlängerte Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige nur gilt, wenn dies dem FA vor Ablauf der Frist für nichtberatene Stpfl. angezeigt wird. Dies sieht das FA anders; der Mandant sei mehrfach erinnert worden, bereits vor Bestellung durch uns durch Anschreiben an seine private Anschrift, wo er als gesetzlicher Vertreter erreichbar war und auf Aufforderung nicht reagiert hat. Bescheid GewSt-MB 2018 Irrtümlich wurde die in der Kanzlei erstellte GewSt-Erklärung 2018 nicht an das FA übermittelt. Bescheid unter VdN 26.07.2023: 48 Monate VerspZuschlag, 1.200,00 €. Unsere Ansicht w.o., maximal 41 Monate, Beginn 03/2020 bis 07/2023. Steuerfestsetzung aus 241,00 € MB = 1.145,00 €. Bescheid KöSt 2019 Gleicher Sachverhalt wie KöSt 2018. Lt. FA Ablauf Frist 31.07.2020, unsere Ansicht, da der Stpfl. vertreten ist, Ablauf Frist 31.08.2021. Abgabe erfolgte am 01.09.2021. Festsetzung FA Versp. Zuschlag 14 Monate zu € 25,00. Bescheid GewSt-MB 2019 Gleicher Sachverhalt wie GewSt-MB 2018. 36 Monate zu € 25,00 = 900,00 €. Aus unserer Sicht Fristablauf 31.08.2021, mithin 23 Monate Festsetzung Versp. Zuschlag. Gewerbertrag -30.000,00 €, Festsetzung GewSt Folgebescheid: 0,00 €. Für keine der genannten Jahre sind Vorabanforderungen bekannt. Hinweis: es wurde NOCH NIE eine Erklärung innert Frist eingereicht. Vielen Dank für Ausführungen vorab. Mit freundlichen Grüßen Ralf Vollmer, StB
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen