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gewerblicher Grundstückshandel,Aufteilung,Eigentumswohnungen

Mdt. besitzt seit 55 Jahren Mehrfamilienhaus im Privatvermögen. Im Jahr 2023 erfolgte die Teilung in acht ETWs zzgl. acht Garagen. Diese sollen nun einzeln an verschiedene Käufer binnen ein bis zwei Jahren veräußert werden. Fragen: Führt die Aufteilung in ETWs und der anschließende Verkauf dazu, dass diese als Zählobjekt i.S.d. gewerblichen Grundstückshandels zu sehen sind? Ist hier daher ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen bzw. wird durch die Teilung die Zehnjahresfrist eines privaten Veräußerungsgeschäfts erneut ausgelöst? Ist mit einer Steuerbelastung zu rechnen?
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