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Pkw,Entnahme/Einlage,ND und Strom

Einzelunternehmer fährt eine Limousine und zwei Sportwagen a und b. Die Limousine ist im Betriebsvermögen und wird versteuert mit 1 % vom Bruttolistenpreis. Der Sportwagen a ist im Betriebsvermögen. Es wird ein Fahrtenbuch geschrieben mit einer betrieblichen Nutzung von 95 %. Der Sportwagen b ist privat. Für diesen wird auch Fahrtenbuch geschrieben mit betrieblichen Kilometern mit 45 %, also 55 % privat. Dieser Wagen wurde als Gebrauchtwagen nach drei Jahren erworben. Nunmehr soll der betriebliche Kostenanteil auf der Basis des Fahrtenbuchs mit 45 % gerechnet werden. Bei dem Ansatz der AfA bezogen auf sechs Jahre wäre die Hälfte schon vorbei. Ist es richtig, das nunmehr die AfA auf drei Jahre für den Kostenansatz gerechnet werden kann? Es handelt sich hierbei um ein Elektrofahrzeug, das den Strom im Unternehmen auflädt ohne besondere Aufzeichnung. Wie ist die Handhabung für dieses Fahrzeug? a) Ist der Ansatz der AfA vom Anschaffungswert auf drei Jahre verteilt als Kostenansatz anzusetzen? b) Ist der unentgeltliche Bezug des Stroms für das Fahrzeug zusätzlich mit anzusetzen oder verhält es sich neutral?
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