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Einkommensteuer,Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit,Abkommensrecht

Die Anfrage betrifft eine Dolmetscherin, die für das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Aufträge im Inland erledigen soll. Der Wohnsitz (Mittelpunkt des Lebensinteresses) der Dolmetscherin ist in Italien. In Deutschland meldet sie sich bei Verwandten an, da die BAMF auf eine inländische Anschrift, unter der sie erreichbar ist, besteht. Wohnsitz begründet sie dort aus steuerlicher Sicht m.E. nicht, da sie nicht finanziell und/oder organisatorisch in den Haushalt eingegliedert ist und der Mittelpunkt des Lebensinteresses in Italien liegt. Die Meldung bei der Meldebehörde hat m.E. steuerlich keine Auswirkungen, hier zählen nur die tatsächlichen Verhältnisse. Nach meinen Recherchen im DBA hätte dies zur Folge, dass das Besteuerungsrecht der Einkünfte bei Italien liegt. Teilen Sie diese Auffassung? Wie ist der SV umsatzsteuerlich zu bewerten?
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