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Häusliches Arbeitszimmer,Anteilige Aufwendungen (Lebenspartner),§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

Unsere Mandantin A wohnt zusammen mit ihrem Lebensgefährten B in einer Mietwohnung. Die beiden sind nicht verheiratet. Unsere Mandantin A hat in der Mietwohnung ein häusliches Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Somit sind die Kosten für das Arbeitszimmer steuerlich unbegrenzt abziehbar. Unsere Mandantin A und ihr Lebensgefährte B tragen die Kosten für die Miete jeweils zu 50 %, indem unsere Mandantin A auf das Konto von B monatlich 50 % der Miete überweist und B die Miete dann zu 100 % bezahlt. In welcher Höhe kann A die Kosten für das Arbeitszimmer (Miete und Nebenkosten) abziehen: – zu 50 % (da sie zu 50 % die Kosten trägt), – zu 100 % (da sie „vorrangig“ die Kosten für das Arbeitszimmer trägt und dann erst anteilig für die anderen Räume), – zu 0 % (da B die Miete an den Vermieter überweist)?
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