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Veräußerungsgeschäft,Behaltefrist

A ist deutscher Staatsbürger. Er ist im Juni 2009 nach Australien ausgewandert. A hat zum 30.06.2023 seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland zurückverlegt. A ist Eigentümer einer im Inland belegenen Immobilie. Die Immobilie hat A im Jahr 2005 erworben und seither fremdvermietet. A beabsichtigt, die Immobilie im Oktober 2023 zu verkaufen. Ist der Verkauf nach § 23 EStG von der deutschen Einkommensteuer befreit oder ist die Zeit der beschränkten Steuerpflicht (Ansässigkeit in Australien von Juni 2009 bis Juni 2023) für die Ermittlung der 10-jährigen Spekulationsfrist schädlich? Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn A erst im November 2023 nach Deutschland zurückkehrt und die Immobilie im Oktober 2023 veräußert?
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