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Einkommensteuer,Kindertagespflege,Betriebsausgabenpauschale

Meine Mandantin ist selbständig tätig als Kindertagespflegeperson. Bedingt durch die Corona-Pandemie hatte sie in den Jahren 2021 und 2022 einen höheren Aufwand für Hygienemaßnahmen sowohl für Material als auch an eigener Arbeitszeit. Sie möchte dies zusätzlich zur Betriebsausgabenpauschale geltend machen. Frage: Ist dies möglicherweise mit einem Stundensatz anzusetzen (meines Erachtens nicht)?
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