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Gewerbeanmeldung,Selbständige Tätigkeit

Unser Mandant hat in 2021 leider fälschlicher Weise eine Gewerbeanmeldung für seine neue selbständige Tätigkeit ausgestellt. Dabei handelt es sich um eine Unternehmensberatung und er ist Dipl. Kaufmann. In der Einkommensteuererklärung 2021 wurde dies unsererseits als Selbständige Tätigkeit an das Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt hat diese allerdings als gewerbliche Einkünfte kategorisiert, da ihnen die falsche Gewerbeanmeldung vorlag. Das Finanzamt behauptet, sobald eine Gewerbeanmeldung vorliegt, gelten die Einkünfte als gewerblich, auch wenn diese korrekter Weise selbständige Einkünfte wären. Hat das Finanzamt recht, gilt eine falsche Gewerbeanmeldung tatsächlich verbindlich?
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