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Einkommensteuer,Arbeitszimmer,Mehrere Einkunftsarten

Die Eheleute haben ein Einfamilienhaus gekauft. Sie hat eine Teilzeitbeschäftigung. Er hat mehrere Tätigkeiten. Er ist im Angestelltenverhältnis (§ 19 EStG), als Vorstand (§ 18 EStG) und als Geschäftsführer diverser GmbHs, an denen er als Mehrheitsgesellschafter beteiligt ist, aktiv. Für die GmbHs existiert bereits ein Büro, welches im Rahmen der Betriebsaufspaltung von ihm an die Gesellschaften überlassen wird. Zudem betreiben die Eheleute als GbR eine Photovoltaikanlage (§ 15 EStG) und vermieten diverse Wohnungen an Privatpersonen (§ 21 UStG). Zuordnung zum Unternehmensvermögen und damit der Vorsteuerabzug möglich?
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